| Der erwerbstätige   Erwerbslosevon Hans-Dieter Wege Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!
 Zwischenzeitlich gibt   es in unserem schönen Land, Menschen, die sind erwerbslos, da sie Leistungen   nach dem SGB II erhalten und gleichzeitig aber auch wieder erwerbstätig, da sie   zum Beispiel einen so genannten 1 Euro-Job ausüben.
 
 Allerdings werden diese   Menschen dann auf der einen Seite nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik erfaßt   und auf der anderen Seite haben diese Menschen nicht die gleichen Rechte und   Ansprüche wie die Erwerbstätigen des 1. Arbeitsmarktes.
 
 Nimmt man zum   Beispiel einen verheirateten Hartz IV-Betroffenen, mit Kindern, der einen 1   Euro-Job freiwillig oder zwangsverpflichtet ausübt, dann kommt dieser unter   Anrechnung seines Regelsatzes, seines Anteils für die Kosten der Unterkunft und   seiner "Entlohnung" über den 1 Euro-Job auf folgendes ungefähres monatliche   Nettoeinkommen: 570-600 Euro Dies entspricht, wenn man von 600 Euro   ausgeht, einem Stundenlohn von 3,69 Euro netto.
 
 Meine Fragen an Sie lauten   daher wie folgt:
 
 1. Ist diese Handlungsweise der Regierung nicht ein Verstoß   gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz lt. unserem Grundgesetz?
 
 2. Glauben Sie   nicht auch, hierdrin einen Verfall der Sitten zu erkennen?
 
 3. Werden Sie   diese Gesetze ändern?
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