| Mindestlohn – für wen ist er nützlich und warum? von Klaus Buschendorf  Nur die Tarifpartner seien  für das Aushandeln von Löhnen zuständig, wiederholen gebetsmühlenartig FDP und  CDU. Gibt es aber in einer Branche einen dieser beiden nicht, oder ist er  schwach – was dann? Bestimmt dann der Stärkere nach Gutdünken den Lohn? Leider  ist das so. Und darum muss der Staat den Schwächeren, den Einzelnen, vor  Willkür schützen. Denn: Nach unserem Grundgesetz ist der Staat zuerst für seine  Bürger da. Wie kann er das leisten? Mit Mindestlohn! Der Handwerker hat sein  Gebot bei der Ausschreibung abgegeben. Er erhält den Zuschlag nicht. Dann  erfährt er, der „Mitbewerber“ zahlt geringere Löhne als er. Dabei hatte er  schon ein schlechtes Gewissen gegenüber seinen Leuten, die er doch schon Jahre  kennt. Und er weiß, dass er bald vor der Wahl stehen wird: weniger Lohn zahlen,  entlassen oder aufgeben. Die Regierung könnte ihm helfen gegen Dumpingangebote,  wie: mit Mindestlohn!  So empfindet auch der  Mittelständler, der sich als Zulieferer beim großen Konzern bewarb und leer  ausging.  Kranken- und Rentenkassen hätten höhere Einnahmen von ihren Versicherten, brauchten weniger Zuschüsse vom  Staat (vielleicht gar keine). Wem nützt die ungezügelte „Freiheit  der Tarifpartner“? Dem großen Konzern, der den Billigsten wählen kann, der  „Flexibilität“ und „Mobilität“ von seinen „Mitarbeitern“ fordert und möglichst  erwartet, dass er Geld mitbringe für die Gnade, bei ihm arbeiten zu dürfen. Und  dafür sorgte, dass der Staat den Lohn der „Mitarbeiter“ „aufstocke“, wenn er  aus seiner Arbeit zu wenig fürs Leben erhält. Der Konzern braucht keinen  Mindestlohn, der hindert ihn nur in der hemmungslosen Ausbeutung seiner  „Mitarbeiter“ und Zulieferer, bei seiner „Kostensenkung“. Die meisten Staaten  Europas haben erkannt, dass ein Mindestlohn ein Beitrag für fairen  Wettbewerb sein kann, ihren Sozialversicherungen nutzt. Österreich braucht keinen Mindestlohn, da ist man schon ein Stückchen weiter. Denn dort  ist jeder Unternehmer Pflichtmitglied im Berufsverband seiner Branche. Der  schließt als Tarifpartner mit der Gewerkschaft den Vertrag, für alle gültig und  somit beinhaltend: gleicher Lohn für gleiche Arbeit! So einfach  darf es in Deutschland nicht zugehen, Gott bewahre! Hier handelt ja die  Bundesregierung als Lobbyist der großen Konzerne. Politiker ziehen ein dichtes  Netz von „Notwendigkeiten“ vor solche einfache Regelung.  Kämpfen wir also zunächst für den Mindestlohn. Er nutzt 90 % der Bevölkerung – nur den Superreichen  nicht.  |